öffentliche bekanntmachung
Entlastung der Jahresabschlüsse 2021-2022
Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung, geben wir hiermit nachfolgende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Februar 2026 öffentlich bekannt:
- Von den zwei Berichten über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Eltville am Rhein 2021 bis 2022 (jeweils Stichtag 31.12.) wird Kenntnis genommen.
- Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einem Jahresergebnis von 3.857.255,58 EUR -Überschuss- wird gemäß §114 Abs. 1 HGO beschlossen, dem Magistrat wird für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
- Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einem Jahresergebnis von 1.961.498,42 EUR -Überschuss- wird gemäß §114 Abs. 1 HGO beschlossen, dem Magistrat wird für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Die Jahresabschlüsse mit den jeweiligen Prüfberichten der Haushaltsjahre 2021 bis 2022 werden auf der Homepage der Stadt Eltville am Rhein unter https://www.eltville.de/buergerservice-rathaus/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/ öffentlich bekanntgegeben.
PDF-Downloads
Eltville am Rhein, den 02.03.2026
DER MAGISTRAT DER STADT ELTVILLE AM RHEIN
gez. Patrick Kunkel
Bürgermeister

