öffentliche bekanntmachung
Festsetzung der Sperrzeit anlässlich des Sekt- und Biedermeierfestes 2025
Gemäß § 4 der Verordnung über die Sperrzeit (SperrV) vom 10. Dezember 2012 (GVBl. 2012 S. 669) wird aus Anlass des Eltviller Sekt- und Biedermeierfestes in der Nacht vom
- Freitag, 04.07.2025 zum Samstag, 05.07.2025
- Samstag, 05.07.2025 zum Sonntag, 06.07.2025
- Sonntag, 06.07.2025 zum Montag, 07.07.2025
- Montag, 07.07.2025 zum Dienstag, 08.07.2025
die Sperrzeit für den Stadtteil Eltville (Kernstadt) wie folgt festgesetzt:
- Die Sperrzeit wird für die zum Festgelände gehörenden Verkaufsstände und -buden auf 02:00 Uhr festgesetzt.
- Die Sperrzeit wird für bestimmte Betriebsarten (Schausteller und Fahrgeschäfte i.S.d. § 2 SperrV) auf 2 Uhr festgesetzt.
Eltville am Rhein, 25.06.2025
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Gez.
Patrick Kunkel
Bürgermeister