öffentliche bekanntmachung

Festsetzung der Sperrzeit anlässlich des Sekt- und Biedermeierfestes 2025


Gemäß § 4 der Verordnung über die Sperrzeit (SperrV) vom 10. Dezember 2012 (GVBl. 2012 S. 669) wird aus Anlass des Eltviller Sekt- und Biedermeierfestes in der Nacht vom

  • Freitag, 04.07.2025 zum Samstag, 05.07.2025
  • Samstag, 05.07.2025 zum Sonntag, 06.07.2025
  • Sonntag, 06.07.2025 zum Montag, 07.07.2025
  • Montag, 07.07.2025 zum Dienstag, 08.07.2025

die Sperrzeit für den Stadtteil Eltville (Kernstadt) wie folgt festgesetzt:

  1. Die Sperrzeit wird für die zum Festgelände gehörenden Verkaufsstände und -buden auf 02:00 Uhr festgesetzt.
  2. Die Sperrzeit wird für bestimmte Betriebsarten (Schausteller und Fahrgeschäfte i.S.d. § 2 SperrV) auf 2 Uhr festgesetzt.

Eltville am Rhein, 25.06.2025

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde

Gez.

Patrick Kunkel
Bürgermeister