öffentliche bekanntmachung
Sperrzeit Kappeskerb 2025
Gemäß § 4 der Verordnung über die Sperrzeit (SperrzeitVO vom 27.06.2001, GVBl. I S. 319) wird aus Anlass des Eltviller Kappeskerb/Weinlesefest 2025 vom Freitag, 31.10. bis Montag, 03.11.2025, die Sperrzeit für den Stadtteil Eltville an allen Festtagen wie folgt festgesetzt:
- Die Sperrzeit wird für die zum Festgelände gehörenden Stände, Buden und jeweiligen Ausschankstätten auf 24.00 Uhr festgesetzt.
- Die Sperrzeit wird für die Verkaufstände, Schausteller und Fahrgeschäfte auf dem Festplatz Parkplatz Weinhohle, in der Straße Weinhohle und Parkplatz Weinhohle / Gutenbergstraße, auf 24.00 Uhr festgesetzt.
Eltville am Rhein, 16.10.2025
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
gez.
Patrick Kunkel
Bürgermeister

