öffentliche bekanntmachung
Nachrücker Müller Ortsbeirat Rauenthal
DER BESONDERE WAHLLEITER
65343 Eltville am Rhein, den 17. Dezember 2025
Amt: Wahlamt
Dienstgebäude: Rathaus Eltville, Gutenbergstraße 13
Telefon: 06123 697-200
Sachbearbeiter: Herr Michael Stutzer
Öffentliche Bekanntmachung
Kommunalwahl 2021 - Nachrückung eines Ortsbeiratsmitgliedes
Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Das bei den Kommunalwahlen 2021 in den Ortsbeirat Rauenthal der Stadt Eltville am Rhein gewählte Rauenthaler Ortsbeiratsmitglied:
- „BLL“ Herr Rainer Scholl ist am 16. November 2025 verstorben.
Nach § 34 Absatz 1 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags BLL mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nachrücken.
- „BLL“, Frau Jutta Scholl-Seibert
Frau Scholl wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 19. April 2021 als ehrenamtliche Beigeordnete in den Magistrat gewählt. Nach § 65 Abs. 2 i.V.m. § 82 Abs. 1 HGO dürfen Mitglieder des Magistrates nicht gleichzeitig Mitglied des Ortsbeirates sein.
Nach § 34 Absatz 1 KWG wird daher der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nachrücken.
- „BLL“, Herr Leonard Conrad Heß
Herr Heß hat erklärt, das Mandat nicht anzunehmen.
Nach § 34 Absatz 1 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der BLL mit den meisten Stimmen in den Ortsbeirat Rauenthal nachrücken
- „BLL“, Herr Alexander Müller
Herr Müller hat erklärt, das Mandat anzunehmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§ 34 (4) i. V. m. §25 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist beim Besonderen Wahlleiter, Herr Michael Stutzer, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist im Rathaus der Stadt Eltville am Rhein zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden ausgehängt.
Eltville am Rhein, den 17. Dezember 2025
Der bes. Wahlleiter der Stadt Eltville am Rhein
Michael Stutzer
Besonderer Wahlleiter

