öffentliche bekanntmachung
Nachrückung Rudolf Scholl in die Stadtverordnetenversammlung
DER BESONDERE WAHLLEITER
65343 Eltville am Rhein, den November 2025
Amt: Wahlamt
Dienstgebäude: Rathaus Eltville, Gutenbergstraße 13
Telefon: 06123 697-200
Sachbearbeiter: Herr Michael Stutzer
Kommunalwahl 2021;
Nachrückung eines Stadtverordneten
Der Stadtverordnete, Herr Rainer Scholl (Wahlvorschlag der „BLL“) ist am 16. November verstorben.
Gemäß § 33 Abs. 3 Ziffer 1 KWG stelle ich somit das Ausscheiden der vorstehenden Person aus der Stadtverordnetenversammlung Eltville am Rhein fest. Da gemäß § 34 Abs. 1 KWG der nächste noch nicht berufene Bewerber des gleichen Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die Stelle des ausgeschiedenen Bewerbers nachrückt, stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 KWG folgenden Nachrücker in die Stadtverordnetenversammlung Eltville am Rhein fest:
Für die Stadtverordnetenversammlung, Wahlvorschlag „BLL“
Herr Rudolf Scholl, Taubenbergstraße 15, 65343 Eltville am Rhein
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Personen, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen: bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Eltville am Rhein, den 27. November 2025
Der bes. Wahlleiter der Stadt Eltville am Rhein
gez.
Michael Stutzer

