öffentliche bekanntmachung

Nachrückung Sven Blätterlein in Stadtverordnentenversammlung


Kommunalwahl 2021; Nachrückung eines Stadtverordneten

Der Stadtverordnete, Herr Jan Feser (Wahlvorschlag der „AfD“) hat mit Schreiben vom 12. Juni 2025 sein Mandat für die Stadtverordnetenversammlung mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Gemäß § 33 Abs. 3 Ziffer 1 KWG stelle ich somit das Ausscheiden der vorstehenden Person aus der Stadtverordnetenversammlung Eltville am Rhein fest. Da gemäß § 34 Abs. 1 KWG der nächste noch nicht berufene Bewerber des gleichen Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die Stelle des ausgeschiedenen Bewerbers nachrückt, stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 KWG folgenden Nachrücker in die Stadtverordnetenversammlung Eltville am Rhein fest:

Für die Stadtverordnetenversammlung, Wahlvorschlag „AfD“

Herr Sven Blätterlein, Feldstraße 18 a, 65343 Eltville am Rhein

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Personen, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen: bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Eltville am Rhein, den 25. Juni 2025

Der bes. Wahlleiter der Stadt Eltville am Rhein
Dieter Schenk