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Brennholzbestellung online aufgeben


Eltville am Rhein. Vom 1. Oktober bis zum 30. November 2025 können Brennholzbestellungen für die kommende Holzeinschlagsaison (Oktober 2026 bis März 2027) abgegeben werden. Die Bestellungen erfolgen wie im Vorjahr online über ein Brennholzportal, in dem Interessierte Brennholz frei Waldstraße bestellen können.

Die Mindestbestellmenge liegt bei 2,5 Festmetern (Fm), die Höchstbestellmenge bei 15 Fm, auswählbar in 2,5 Fm-Schritten. Die Preise sind im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben und gestalten sich wie folgt: Die Preise für gemischtes Laubholz liegen bei 60 Euro und für Fichte 38 Euro je Fm für Brennholz am Weg. Die Preise gelten für den privaten Erwerb von Brennholz, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass manche Brennholzwerber ihren Fm-Bedarf überschätzen und dann vor nicht lösbaren Aufgaben stehen. Die Einheit 1 Fm entspricht 1,4 Raummetern (Rm) aufgearbeitetem Holz in 1m Länge aufgesetzt. Wir bitten dies bei den Bestellungen unbedingt zu berücksichtigen.

Bei der Bestellung kann örtlich zwischen den beiden Forstrevieren des Stadtwaldes ausgewählt werden. Die Revierförsterei Eltville ist für den Wald in den Gemarkungen Eltville, Martinsthal und Rauenthal zuständig. Die Revierförsterei Erbach betreut den Wald der Gemarkungen Erbach, Hattenheim sowie die Eltviller Stadtwaldflächen im Hinterlandswald.

Die Zuteilung der Brennholzlose erfolgt forstbetrieblich und witterungsbedingt bis zum Herbst 2026, die Aufarbeitung kann dann ab dem 1. Oktober 2026 beginnen und endet zum 31. März 2027 bzw. nach Absprache. Eine Abfuhr von nicht aufgearbeitetem Holz, das als Polter am Weg erworben wird, kann – nach Bezahlung – jederzeit erfolgen.

Das Brennholzportal finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Eltville am Rhein im Bereich „Leistungen von A bis Z“ unter B wie „Brennholz“ oder über den Link

https://www.eltville.de/buergerservice-rathaus/politik/ratsinformationssystem/?q=brennholz#?q=Brennholz

Wegen der aktuellen Situation in den Wäldern kann keine Garantie über die Zuteilung der bestellten Menge und Holzart, insbesondere bei Laubholz, gegeben werden – weshalb seit diesem Jahr nur noch das Sortiment „Laubholz gemischt“ verfügbar ist.

Bei Bestellungen von gemischtem Laubholz können daher weitere Laubholzarten, beispielsweise Ahorn oder Birke enthalten sein. Die Abrechnung des Holzes erfolgt nach den oben genannten Preisen.

Die Stadt Eltville am Rhein liefert kein Brennholz und bietet auch kein brennfertiges Holz an. Die Stämme müssen selbst abtransportiert, gesägt und gespalten werden. Das Holz muss anschließend rund zwei Jahre trocknen, bevor es als Brennholz dienen kann.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Aufarbeiten von Holz mit der Motorsäge ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Zum Zwecke des Grundwasser- und Bodenschutzes dürfen Motorsägen ausschließlich mit KWF-geprüftem Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden.

Eltville am Rhein, 30. September 2025