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Die nächste Kommunalwahl findet in Hessen am 15. März 2026 statt.
Bei der Kommunalwahl werden in Eltville am Rhein die Vertreterinnen und Vertreter für zwei städtische Gremien gewählt
Wen wählen wir und wie viele Stimmen haben wir?
Wie funktioniert kumulieren und panaschieren?
Was, wenn man am Wahltag nicht zuhause ist? So läuft die Briefwahl!
Das Wahlsystem ist ein mit Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: In Eltville am Rhein 37 Stimmen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie zwischen fünf und neun Stimmen für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirates. Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren).
Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.
Wahlberechtigt ist, wer:
Wer also während der letzten sechs Wochen vor der Wahl seine Wohnung von einem Ortsbezirk in einen anderen derselben Gemeinde verlegt hat, ist in dem neuen Ortsbezirk nicht wahlberechtigt, bleibt es aber für die Gemeindewahl. Er kann aber keinen Ortsbeirat wählen.
Wer innerhalb der letzten sechs Wochen innerhalb des Kreises umgezogen ist, bleibt wahlberechtigt für den Kreis, verliert aber die Berechtigung für die Gemeinde.
EU - Unionsbürger sind unter den gleichen Bedingungen wie Deutsche zu allen Kommunalwahlen wahlberechtigt.
Für Parteien oder Wählergruppen stehen auf der Internetseite des Hessischen Landeswahlleiters die erforderlichen Vordrucke für die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen zum Download zur Verfügung. Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften können im Rathaus, Wahlamt, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, Zimmer 314, abgeholt werden. Da die Vordrucke vorbereitet werden müssen, bitten wir, sich vorher mit dem Wahlamt telefonisch in Verbindung zu setzen.