Hundesteuer - Hund abmelden
Leistungsbeschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Spezielle Hinweise für - Stadt Eltville am RheinVerfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Spezielle Hinweise für - Stadt Eltville am RheinSie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Online-Formular Abmeldung zur Hundesteuer" verwenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Anträge / Formulare
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes