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Öffentliche Versammlung: anmelden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Eltville am RheinWas sollte ich noch wissen?
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Tamara MathiowetzFachbereichsleitung öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Herr Markus WolfAmtsleitung Öffentliche Sicherheit und Ordnung