
Behindertenbeauftragter
Felix Hannes ist seit 1. Mai 2025 Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung in Eltville am Rhein. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2024 wurde die Stelle geschaffen. Die ehrenamtliche Position wird zunächst befristet bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode besetzt.
Sprechstunde des Kommunalen Behindertenbeauftragten
- Die Sprechzeiten des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten richten sich an Menschen mit Behinderung, aber auch an Angehörige und interessierte Personen.
- Die telefonischen Sprechzeiten finden jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat in der Zeit von 16 bis 16.45 Uhr telefonisch statt.
- Persönliche Besprechungen vor Ort in einem der barrierefreien Mehrgenerationenhäuser in Eltville sind möglich. Dazu vereinbaren Sie bitte im Voraus per E-Mail einen Termin.
Aufgaben des Kommunalen Behindertenbeauftragten
Der Behindertenbeauftragte berät den Bürgermeister, städtische Gremien sowie die Verwaltung bei allen Belangen, die Menschen mit Behinderung betreffen und bei der Umsetzung der in der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung geforderten Inklusion.
In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben die Vereinten Nationen Regeln und Normen definiert, welche die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft fördern und die Rechte behinderter Menschen stärken sollen. Diese in der UN-BRK formulierten Rechte für Menschen mit Behinderung, stärkt die Stadt Eltville am Rhein mit der Schaffung eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten damit weiter.
Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte ist zu folgenden Anliegen zu hören:
- Unterstützung bei der möglichst barrierefreien Gestaltung städtischer Gebäude und öffentlicher Verkehrsräume, Anlagen und sonstiger der Allgemeinheit zugänglicher Flächen und Freizeitstätten
- Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung hinsichtlich Verkehrsangelegenheiten und Verkehrsplanung und zu Fragen der Mobilität
- Interessenvertretung aller Eltviller Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen
- Arbeit und berufliche Integration – Verbesserung der Situation von behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (Kindertagesstätte, Schule und Ausbildung)
- Vermittlung spezialisierter Ansprechpartner bei Bedarf
Als sachverständiger Ratgeber ist er bei den obengenannten Belangen in Planung und Durchführung zu hören.
Die praktischen Erfahrungen und Kenntnisse des Behindertenbeauftragten fließen in die Planung der Stadtverwaltung mit ein. Der Behindertenbeauftragte berichtet quartalsweise an den Bürgermeister. Seine Anregungen können somit in der politische Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Der Eltviller Behindertenbeauftragter arbeitet mit Behindertenverbänden, den Behindertenbeauftragten anderer Städte und Gemeinden und dem Rheingau-Taunus-Kreis zusammen.
Die Stadt Eltville am Rhein stellt die für seine Arbeit notwendigen Mittel zur Verfügung.