Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 34/2 “Bachhöller Weg – 2. Änderung“


Bebauungsplan Nr. 34/2 “Bachhöller Weg – 2. Änderung“ mit der teilweisen Änderung des Flächennutzungsplans, Erbach
Wiederholung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 22. Februar 2022 den oben genannten Bebauungsplan als Satzung und die entsprechende Teiländerung des Flächennutzungsplans beschlossen. Aufgrund eines vom Regierungspräsidium Darmstadt vorgetragenen Mangels bei der erstmaligen öffentlichen Auslegung muss diese wiederholt werden.

Die vorgenannten Beschlüsse sind nichtig.

Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitpläne liegt in der Gemarkung Erbach und wird begrenzt

  • im Nordosten durch den Bachhöller Weg,
  • im Südosten durch die Anwesen Bachhöller Weg 5 und Ringstraße 11 - 19,
  • im Südwesten durch den Kisselbach,
  • im Nordwesten durch die städtischen Gartengrundstücke am Bachhöller Weg

und umfasst somit die Grundstücke 37/17 und 37/18 der Flur 16.

Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Teiländerung des Flächennutzungsplans mit den jeweils zugehörigen Begründungen werden in der Zeit vom

6. Mai bis 7. Juni 2022

im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Elt¬ville am Rhein, während der Dienststunden montags und donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Entwürfe der Bauleitpläne sind zusätzlich im Internet eingestellt unter der Adresse https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene

Folgende Arten umweltbezogener Information sind verfügbar:

Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange:

Abwasserverband Oberer Rheingau

  • Themen: Schmutzfrachtsimulationsberechnung (SMUSI), Ableitung Niederschlagswasser, Regenwasserkanal/EinleiterlaubnisRheingauwasser GmbH
  • Themen: Versorgung Löschwasser, Nachweis Wasserbedarf

Amt für Bodenmanagement

  • Thema: Wege- und Gewässerplan

Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Themen:

  • Immissionsschutz: Schallgutachten, Einschränkung Gewerbegebiet, Gebot der Rücksichtnahme
  • Untere Naturschutzbehörde: Gutachten Artenschutz, naturnahe Gestaltung Wohnmobilstellplatz, Eingrünung Gewerbegebiet
  • Untere Wasserbehörde: Gewässerrandstreifen, Freihaltefläche für Unterhalt des Gewässers, Überschwemmungsgebiet, Abwasser
  • Bauaufsicht: Befestigung Wohnmobilstellplatz

Regierungspräsidium Darmstadt
Themen:

  • Regionalplanung: Kompensation Vorranggebiet Regionaler Grünzug
  • Bodenschutz: Altflächendatei, Vorsorge Bodenschutz
  • Grundwasser: Wasserversorgung/Versorgung Löschwasser
  • Oberflächengewässer: Überschwemmungsgebiet, Gewässerrandstreifen
  • Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz: Schmutzwasser/SMUSI, Niederschlagswasser, Entsorgung Fäkalien
  • Immissionsschutz: Nachtruhe Gewerbegebiet und Wohnmobilstellplatz
  • Bergaufsicht: Rohstoffsicherung, Bergbau

Umweltbericht

Stadt Eltville
Themen:

  • Schutzgebiete
  • Umweltschutzziele: Mensch und Bevölkerung, Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt, Natur und Landschaft/Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter
  • Vorsorgender Bodenschutz
  • Bodenspezifische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
  • Vermeidung von Emissionen/sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbare Energie
  • Landschafts- und sonstige Fachpläne

Fachgutachten

Beratungsgesellschaft Natur

  • Gutachten Artenschutz

TÜV Hessen

  • Schallgutachten

Stellungnahmen zu den Planentwürfen können während der oben genannten Auslegungsfrist beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein, Schwalbacher Straße 40, 65343 Eltville am Rhein, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordne-tenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die oben genannten Pläne unberücksichtigt bleiben.

Eltville am Rhein, 21. April 2022
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel  
Bürgermeister