öffentliche bekanntmachung

Bebauungsplan "Weingut Ress" in Hattenheim


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 13. Dezember 2021 beschlossen, das Verfahren für einen Bebauungsplan "Weingut Ress“ gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 19 der Gemarkung Hattenheim und wird begrenzt

  • im Norden durch den Wirtschaftsweg in Verlängerung der Rheinallee,
  • im Osten durch das Flurstück 39/2 (Weinberg),
  • im Süden durch die Bundesstraße 42,
  • im Westen durch das Flurstück 44/1

Ziel und Zweck des B-Plans ist, Planungsrecht für die Erweiterung eines Weingutes zu schaffen.

Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) kann sich bis zum 18. August 2022 im Internet unter https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene oder nach telefonischer Vereinbarung (06123/697-360) im Verwaltungsgebäude des Stadtbauamtes, Schwalbacher Straße 40, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Eltville am Rhein, 13. Juli 2022
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel
Bürgermeister