Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Rheinviertel 5. Änderung


Bebauungsplan Nr. 32/5 “Rheinviertel - 5. Änderung“, Eltville
Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 30. Mai 2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Rheinviertel“ in einem Teilbereich zu ändern.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans liegt in der Flur 37 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt

  • im Norden durch die Rheingauer Straße,
  • im Osten durch die Burgstraße,
  • im Süden durch die Burghofstraße und Ellenbogengasse,
  • im Westen durch die Kirchgasse.

Das Verfahren wird beschleunigt nach § 13a durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom

  • 5. Juli bis 5. August 2022

im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Elt­ville am Rhein, während der Dienststunden montags und donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des Bebauungsplans ist zusätzlich auf dieser Homepage unter https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingestellt.

Stellungnahmen zu dem Planentwurf können während der oben genannten Auslegungsfrist beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein, Schwalbacher Straße 40, 65343 Eltville am Rhein, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die oben genannten Pläne unberücksichtigt bleiben.

Eltville am Rhein, 15. Juni 2022                                                     

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel
Bürgermeister