öffentliche bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan “Erbacher Straße I - Neuaufstellung“


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 27. März 2023 beschlossen, gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan „Erbacher Straße I“ neu aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 30 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt

  • im Norden durch die Bahnlinie Wiesbaden - Niederlahnstein,
  • im Osten durch die Grundstücke der Villa Hoechst und der Villa Sicambria sowie durch die Josef-Hölzer-Straße,
  • im Süden durch den Leinpfad,
  •  im Westen/Nordwesten durch die Bundesstraße 42.

Ziel und Zweck des B-Plans ist die teilweise neue städtebauliche Regelung des Bereichs. Insbesondere soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Parkhauses geschaffen, bislang unbebaubare Flächen bebaubar gemacht und ein Parkplatz zu einer Grünfläche umgestaltet werden.

Eltville am Rhein, 6. April 2023

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
In Vertretung   

gez.              
Hans-Walter Pnischeck
Erster Stadtrat