öffentliche bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung Bebauungsplan „Irrlitz“


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 27. März 2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans „Irrlitz“, rechtskräftig seit dem 19.01.68, gemäß §§ 2ff. Baugesetzbuch einzuleiten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und somit der Aufhebung wird begrenzt

  • im Norden und Westen durch die landwirtschaftlichen Flächen der Domäne,
  • im Osten durch die Waldbachstraße und den Leimersbach,
  • im Süden durch die Lehnstraße.

Ziel und Zweck der Planung:

Aufhebung des Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit bzw. zur baurechtlichen Klarstellung

Eltville am Rhein, 17. April 2023

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

In Vertretung
gez.

Hans-Walter Pnischeck
Erster Stadtrat