öffentliche bekanntmachung

Bebauungsplan “Am Weisenstein“ in Rauenthal - Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 30 der Gemarkung Rauenthal und wird begrenzt

  • im Norden durch das landwirtschaftlich genutzte Flurstück 198,
  • im Osten durch den Wirtschaftsweg in Verlängerung der Reitschulgasse,
  • im Süden durch ein Feldgehölz (Flurstück 201),
  • im Westen durch den Wirtschaftsweg 373/24,

und umfasst somit die Flurstücke 199 und 200.

Gleichzeitig wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan im betreffenden Bereich parallel zu ändern.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung des Bestandes der Spielanlage und die Erweiterung für eine „Pumptrack“.

Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) kann sich bis zum 17. Februar 2023 im Internet unter https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene oder nach telefonischer Vereinbarung (06123/697-360) im Verwaltungsgebäude des Stadtbauamtes, Schwalbacher Straße 40, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Eltville am Rhein, 12. Januar 2023                                 

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel
Bürgermeister