öffentliche bekanntmachung

Inkrafttreten der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Bachhöllerweg – 2. Änderung“


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eltville am Rhein

Inkrafttreten der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 34/2 “Bachhöllerweg – 2. Änderung“, Erbach

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 18. Juli 2022 die oben genannte Teiländerung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat diese Teiländerung des Flächennutzungsplanes geprüft und mit Schreiben vom 06.01.2023, Aktenzeichen: RPDA - Dez. III 31.2 61d 02.13/51-2020/8, genehmigt.

Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung liegt in der Gemarkung Erbach und wird begrenzt

  • im Nordosten durch den Bachhöller Weg,
  • im Südosten durch die Anwesen Bachhöller Weg 5 und Ringstraße 11 - 19,
  • im Südwesten durch den Kisselbach,
  • im Nordwesten durch die städtischen Gartengrundstücke am Bachhöller Weg.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB weisen wir darauf hin, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung im Verwaltungsgebäude des Stadtbauamtes, 65343 Eltville am Rhein, Schwalbacher Straße 40, 2. Obergeschoss, während der Dienststunden (Montag und Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr) zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB wird die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung auch auf der Internetseite der Stadt Eltville am Rhein eingestellt unter https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan und zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Eltville am Rhein, 16. Januar 2023                            

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel
Bürgermeister