öffentliche bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss “Wiesweg II“, Eltville


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 6 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt

  • im Nordosten durch den Wiesweg,
  • im Südosten durch das Grundstück Wiesweg 67,
  • im Südwesten durch das Gartengebiet „Siebenmorgen II“,
  • im Nordwesten durch das Grundstück Wiesweg 87

und umfasst somit die Anwesen Wiesweg 69 bis 85.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Grundlage für eine verdichtete Bebauung. Den aktuellen Anforderungen an Klimaschutz und -anpassung ist Rechnung zu tragen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Eltville am Rhein, 17. Juni 2024                                                    

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel
Bürgermeister