öffentliche bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss “Erweiterung Tennisanlage am Sülzbach"
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 22. Juni 2026 beschlossen, gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für den Bereich „Erweiterung Tennisanlage am Sülzbach“ aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 5 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt
- im Nordosten durch die bestehende Tennisanlage,
- im Südosten durch brachliegende Freizeitgärten,
- im Südwesten durch den Wiesweg,
- im Nordwesten durch landwirtschaftliche Flächen
und umfasst somit einen Teil des Flurstücks 75/1.
Ziel und Zweck des B-Plans ist, die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung der Tennisanlage durch zwei Plätze für sogenannte Padel-Spiele zu schaffen.
Eltville am Rhein, 30. Juni 2026
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister


