öffentliche bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss “Erweiterung Tennisanlage am Sülzbach"


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 22. Juni 2026 beschlossen, gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für den Bereich „Erweiterung Tennisanlage am Sülzbach“ aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 5 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt

  • im Nordosten durch die bestehende Tennisanlage,
  • im Südosten durch brachliegende Freizeitgärten,
  • im Südwesten durch den Wiesweg,
  • im Nordwesten durch landwirtschaftliche Flächen

und umfasst somit einen Teil des Flurstücks 75/1.

Ziel und Zweck des B-Plans ist, die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung der Tennisanlage durch zwei Plätze für sogenannte Padel-Spiele zu schaffen.

Eltville am Rhein, 30. Juni 2026                                                    

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel

Bürgermeister