öffentliche bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss B-Plan “Waldbachstraße (Neuaufstellung)“ in Hattenheim
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 14. September 2026 beschlossen, das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Waldbachstraße“ einzuleiten.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 5 der Gemarkung Hattenheim und wird begrenzt
- im Nordosten durch den Mühlpfad,
- im Südosten durch den alten Friedhof,
- im Südwesten durch die Waldbachstraße,
- im Nordwesten durch die Dyckerhoffstraße.
Ziel und Zweck des B-Plans ist, die planungsrechtliche Grundlage für eine potentielle bauliche Verdichtung zu schaffen und aktuellen Anforderungen an Klimaschutz und -anpassung gerecht zu werden
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Eltville am Rhein, 23. September 2026
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister


