öffentliche bekanntmachung
Auslegung Bebauungsplan Nr. 104 “Erbacher Straße I“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 22. Juni 2026 den Entwurf des oben genannten Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, die Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 30 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt
- im Norden durch die Polizeistation Eltville, Teil des Gewerbegebietes „Kappelhof“ und durch das Grundstück der Villa Hoechst,
- im Osten durch das Grundstück der Villa Sicambria und die Josef-Hölzer-Straße,
- im Süden durch den Leinpfad,
- im Westen/Nordwesten durch die Bundesstraße 42.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom 31. Juli bis 31. August 2026 im Internet unter der Adresse https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht.
Zudem ist er über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Zusätzlich wird der Entwurf im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie montags und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu dem Planentwurf können während der oben genannten Frist der Veröffentlichung beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an stadtentwicklung@eltville.de
übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den oben genannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eltville am Rhein, 20. Juli 2026
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister


