öffentliche bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -
Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon (0611) 535-6000,
Fax (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-LM-05-08-30-01-B-0004
Flurbereinigungsverfahren Kiedrich
Verfahrens-Nr.: F 830
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung (Änderung der Wertermittlung im Beitragsgebiet 3 sowie Rebaufwuchsbewertung in den Teilgebieten 15 und 16)
Im Flurbereinigungsverfahren Kiedrich werden die Ergebnisse der Wertermittlungs- Änderung im Beitragsgebiet 3 sowie die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung in den Teilgebieten 15 und 16 gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlungs-Änderung sowie der Rebaufwuchsbewertung wer- den so festgestellt, wie sie im jeweiligen Anhörungstermin am 18.06.2025 im Dienst- gebäude Eltville des AfB Limburg erläutert worden sind und am 17.06.2025 von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie am 18.06.2025 von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr im Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Große Hub 10c, in 65344 Eltville am Rhein ausgelegen haben.
Begründung
Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen, Wertkorrekturrah- men, Rebbewertungsbögen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht. Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.
Bekanntmachung
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung werden in den Flurbereinigungs- gemeinden Kiedrich sowie Eltville am Rhein und in den angrenzenden Gemeinden Walluf, Oestrich-Winkel, Schlangenbad, Wiesbaden, Ingelheim am Rhein und Buden- heim öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F830 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch er- hoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -
Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn
oder bei der
Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Eltville, den 21.07.2025
gez. Herr C. Schmitt (Verfahrensleiter)
Wird hiermit veröffentlicht.
Eltville am Rhein, 22. Juli 2025
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
gez. Patrick Kunkel
Patrick Kunkel
Bürgermeister
Hinweisbekanntmachung
Die öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn vom 21. Juli 2025, Aktenzeichen F 830 Kiedrich, hier: Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung (Änderung der Wertermittlung im Beitragsgebiet 3 sowie Rebaufwuchsbewertung in den Teilgebieten 15 und 16), wurde am 22.7.2025 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Ladung zum Anhörungstermin während der öffentlichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Eltville am Rhein, den 22. Juli 2025
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
gez. Patrick Kunkel
Patrick Kunkel
Bürgermeister