öffentliche bekanntmachung
Ladung zum Anhörungstermin
Flurbereinigungsverfahren F 1002 Eltville-Sonnenberg
Az.: 2-LM-05-10-02-01-B-0006#003
- Auslegung und Einsichtnahme
Der Flurbereinigungsplan von Eltville-Sonnenberg liegt an den nachfolgend aufgeführten Tagen von 09 Uhr bis 12 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Dienstgebäude des Amtes für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Große Hub 10 c in 65344 Eltville am Rhein (Raum 20) aus.
Zur Auskunftserteilung und Einsichtnahme werden an diesen Tagen Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn - Flurbereinigungsbehörde - anwesend sein.
Die Teilnehmer werden bei Bedarf gebeten, gemäß folgender Aufstellung von dem Auskunftstermin Gebrauch zu machen
Tag | Ordnungsnummern |
Montag, den 28. April 2025 | 1 bis 35 |
Dienstag, den 29. April 2025 | 36 bis 70 |
Mittwoch, den 30. April 2025 | 71 bis 105 |
Montag, den 05. Mai 2025 | 106 bis 140 |
Dienstag, den 06. Mai 2025 | 141 bis 175 |
Mittwoch, den 07. Mai 2025 | 176 bis 210 |
Donnerstag, den 08. Mai 2025 | 211 bis 245 |
Freitag, den 09. Mai 2025 | 246 bis 280 |
Montag, den 12. Mai 2025 | 281 bis 315 |
Dienstag, den 13. Mai 2025 | 316 bis 350 |
Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan – Nachweis des Neuen Bestandes – zugestellt. Im Nachweis – Ausgleiche und Entschädigungen – sind die nach § 44 (3) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zu zahlenden bzw. zu entschädigenden Mehr- und Minderausweisungen von Land nachgewiesen. Die Abrechnung der Beiträge nach § 19 FlurbG erfolgt nach der Rechtskraft des Flurbereinigungsplanes. Die Geldbeträge werden nach der Rechtskraft des Flurbereinigungsplanes angefordert bzw. ausgezahlt.
Falls Eigentümer keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben und kein Vertreter nach § 119 Abs. 1 Nr. 5 FlurbG vom Vormundschaftsgericht bestellt wurde, erhält jeder Miteigentümer einen Auszug.
Bevollmächtigte erhalten den Nachweis des Neuen Bestandes in der Anzahl der Miteigentümer mit der Bitte diese zu verteilen. Postempfangsberechtigte bitten wir, dieses Schreiben den rechtmäßigen Eigentümer bzw. Erben weiterzuleiten.
2. Ladung zum Anhörungstermin
Gleichzeitig werden gemäß § 59 des FlurbG die Beteiligten zur Anhörung über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes zum Anhörungstermin am
Donnerstag den 22. Mai 2025 um 19:00 Uhr im Raum 20 (Besprechungsraum) des Amtes für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Große Hub 10 c in 65344 Eltville am Rhein eingeladen.
Zu diesem Anhörungstermin werden alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, geladen.
In der Grenze des Flurbereinigungsgebietes sind Grenzpunkte neu abgemarkt worden. Die Grundstückseigentümer werden bei Bedarf über diese Maßnahmen sowohl während der Auskunftserteilung als auch bei der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes anhand einer Karte unterrichtet.
3. Hinweise
Es wird gebeten, von der Auskunftserteilung regen Gebrauch zu machen, da im Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan selbst keine individuellen Auskünfte erteilt werden können.
Bitte bringen Sie zu allen Terminen den sie betreffenden Auszug aus dem Flurbereinigungsplan mit (Nachweis des Neuen Bestandes).
Im Falle Ihrer Verhinderung können Sie sich durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der schriftlichen Vollmacht ist vom Ortsgerichtsvorsteher oder einer siegelführenden Stelle (z. B. Gemeindeverwaltung) zu beglaubigen.
Im Bereich des Dienstgebäudes (Große Hub 10c) stehen nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Alternativ kann in der Straße „Am Wingert “ (Zufahrtsstraße zum Weingut Keßler) bzw. auf dem dort vorhandenen Schotterparkplatz geparkt werden.
Darüber hinaus ist diese Ladung und weitere Informationen über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F1002 abrufbar.
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
4. Widerspruchsmöglichkeit
Beteiligte, die einen Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan vorbringen wollen, werden auf folgende Widerspruchsmöglichkeiten hingewiesen:
Gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan kann sowohl im Anhörungstermin am 22. Mai 2025 als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Str. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn, Widerspruch erhoben werden.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Diese Anordnung wird in der von dieser Flurbereinigung betroffenen Stadt Eltville am Rhein, den angrenzenden Städten Wiesbaden, Oestrich-Winkel und Ingelheim (incl. Heidesheim) am Rhein, sowie den angrenzenden Gemeinden Walluf, Schlangenbad, Budenheim und Kiedrich öffentlich bekannt gemacht.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https:/hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Limburg an der Lahn, den 14.03.2025
Im Auftrag
Schmitt
(Verfahrensleiter) (Siegel)
Verzeichnis der Nebenbeteiligte gem. § 10 (2 f) FlurbG
Nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörende Grundstücke, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben:
Gemarkung | Flur | Flurstück |
Eltville | 12 | 145 |
Eltville | 14 | 107/1, 243/10, 271/2 |
Eltville | 15 | 23, 24, 30, 32, 156/1, 161/2 |
Eltville | 23 | 125, 126/1, 161, 162, 164/2, 166, 167, 169, 170, 171, 172, 173, 222/2, 223/5, 230, 232/5, 465/4, 500, 578, 597/2 |
Eltville | 24 | 244/4, 244/12, 243/19 |
Eltville | 44 | 6/4, 16/5, 61/45, 68/2, 157, 288/1, 382 |
Niederwalluf | 15 | 29/9 |
Oberwalluf | 3 | 92/6, 95/12, 95/13, |
Oberwalluf | 4 | 60/7, 63/2, 63/5 |
Oberwalluf | 5 | 174, 175, 183/2, 184, 185, 186 |
Wird hiermit veröffentlicht.
Eltville am Rhein, 17. April 2025
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
gez. Patrick Kunkel
Patrick Kunkel
Bürgermeister
Hinweisbekanntmachung
Die öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn vom 14. April 2025, Aktenzeichen F 1002 Eltville-Sonnenberg, hier: Ladung zum Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan, wurde am 17. April 2025 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Ladung während der öffentlichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Eltville am Rhein, den 17. April 2025
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
gez. Patrick Kunkel
Patrick Kunkel
Bürgermeister