Öffentliche bekanntmachung

Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung


Im Rahmen des vereinfachten Umlegungsverfahrens „Gewerbegebiet im Stockborn“ wird gemäß § 83 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der am 25. Februar 2025 gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung mit Ablauf des 14. März 2025 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein (§ 83 Abs. 2 BauGB). Die Geldleistungen sind fällig.

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann - insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs - im Rathaus der Stadt Eltville am Rhein, Gutenbergstraße 13, Dachgeschoss, Zimmer 313, 65343 Eltville am Rhein, nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon: 06123/697-325), von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Veröffentlichung beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, Widerspruch erhoben werden.

Eltville am Rhein, 20. März 2025

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

- Umlegungsstelle -

gez. Patrick Kunkel
Patrick Kunkel

Bürgermeister

Hinweisbekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eltville am Rhein vom 20. März 2025, hier: Vereinfachte Umlegung Eltville am Rhein, Gemarkung Eltville, Flur 12 und 24, Gebiet „Gewerbegebiet im Stockborn“, Feststellung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung vom 25. Februar 2025, wurde am 24.03.2025 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Eltville am Rhein, 20. März 2025

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

-Umlegungsstelle-

gez. Patrick Kunkel

Patrick Kunkel
Bürgermeister