öffentliche Bekanntmachung

1. Nachtrag zur Hauptsatzung

Hauptsatzung der Stadt Eltville am Rhein, 1. Nachtrag

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville am Rhein am 22. September 2025 folgende 

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 30. Oktober 2023

- 1. Nachtrag -

beschlossen:

Artikel I

 

 

§ 8

Öffentliche Bekanntmachungen

Die Absätze 1 und 5 werden neu gefasst.

§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1)    Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunal-wahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden durch Bereitstellung auf der Internetseite im Sinne von § 5 a
BekantmachungsVO der Stadt Eltville am Rhein unter www.eltville.de unter Angabe des Bereitstellungstages öffentlich bekannt gemacht.

Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen der Stadt während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auf dieses Recht ist auch auf der Internetseite der Stadt hinzuweisen.

Sofern es sich um Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen handelt, ist die Stelle bzw. sind die Stellen in der Stadtverwaltung zu benennen, an der oder denen die öffentliche Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden aushängt.

Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Bereitstellungstages im Internet vollendet.

Öffentliche Bekanntmachungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erfolgen abweichend der Regelungen der Sätze 1 bis 3 mit Abdruck in der Tageszeitung: „Wiesbadener Kurier“, im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO.

Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Tages vollendet, an dem die Zeitung mit der Bekanntmachung erscheint.

Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen.

 

§ 8 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

(5)    Die Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne (Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne) nach § 3 Abs. 2 BauGB ist unter Angabe der Internetseite oder Internetadresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, vor Beginn der Veröffentlichungsfrist öffentlich bekannt zu machen.

Diese Bekanntmachung muss darüber hinaus den Gegenstand (genaue Bezeichnung des Entwurfs) benennen. Die Dauer der Veröffentlichung bestimmt sich nach
§ 3 Abs. 2 S.1 BauGB. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  4. welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehen.

Daneben sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung in das Internet einzustellen; die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen.


Artikel II

Diese Satzung (1. Nachtrag) zur Hauptsatzung vom 30. Oktober 2023 tritt mit dem Tage nach Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Die Satzung (1. Nachtrag) zur Hauptsatzung der Stadt Eltville am Rhein vom 30. Oktober 2023 wird hiermit ausgefertigt.

Eltville am Rhein, 26. September 2025

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

gez. Patrick Kunkel

Patrick Kunkel
Bürgermeister


Hinweisbekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eltville am Rhein, hier: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 30. Oktober 2023, - 1. Nachtrag -, vom 26. September 2025, wurde am 01.10.2025 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Die Satzung kann während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden. Auf Wunsch wird gegen Kostenerstattung ein Ausdruck gefertigt.

Eltville am Rhein, den 01.10.2025

Der Magistrat

gez. P. Kunkel

Patrick Kunkel
Bürgermeister