öffentliche bekanntmachung

Hebesatzsatzung zum 1.1.2025


Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

- Hebesatzsatzung -

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 934 v. H.
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 850 v. H.
  3. für die Gewerbesteuer 390 v. H.

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten ab dem Haushaltsjahr 2025.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer außer Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Eltville am Rhein, den 30. Juni 2025

Der Magistrat

Gez.                                                          
-Siegel-

Patrick Kunkel
Bürgermeister

Wird hiermit veröffentlicht!

Eltville am Rhein, den 01. Juli 2025

Patrick Kunkel
Bürgermeister

Hinweisbekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eltville am Rhein, hierSatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer, - Hebesatzsatzung -, vom 30. Juni 2025, wurde am 01.07.2025 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Die Satzung kann während den öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden. Auf Wunsch wird gegen Kostenerstattung ein Ausdruck gefertigt.

Eltville am Rhein, den 01.07.2025

Der Magistrat

Patrick Kunkel
Bürgermeister