öffentliche bekanntmachung

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026


Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis


 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

 

 

57.322.720,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

 

62.805.012,00 €

mit einem Saldo (Fehlbedarf) von

 

 

-5.482.292,00 €

im außerordentlichen Ergebnis


 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

 

 

1.998.718,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

 

0,00 €

mit einem Saldo (Überschuss) von

 

 

1.998.718,00 €

mit einem Fehlbedarf von

 

 

-3.483.574,00 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo (Fehlbedarf) aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

 

-2.958.577,00 €

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 

 

5.703.666,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 

 

5.260.764,00 €

mit einem Saldo (Zahlungsmittelüberschuss) von

 

 

442.902,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

 

 

1.270.436,00 €

mit einem Saldo (Zahlungsmittelbedarf) von

 

 

   -1.270.436,00 €

mit einem Zahlungsmittbedarf des

Haushaltsjahres von

 

 

 

-3.786.111,00 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.530.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.500.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern (Grund- u. Gewerbesteuer) sind hier nur nachrichtlich vermerkt, da die Steuersätze durch die Hebesatzsatzung der Stadt Eltville am Rhein festgesetzt werden. Für das Haushaltsjahr 2026 gilt die am 30.06.2025 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene und (rückwirkend) ab 01.01.2025 in Kraft getretene Hebesatzsatzung. 

  1. Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 934 v.H.
    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 850 v.H. 
  2. Gewerbesteuer auf 390 v.H.


§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht zu beschließen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Für den Erlass einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2026 gelten folgende Erheblichkeitsgrenzen:

  1. Als erheblicher Fehlbetrag im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 1 HGO wird ein Betrag über 2,5% der ordentlichen Aufwendungen angesehen. 
  2. Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO wird auf 5,0% der ordentlichen Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt festgesetzt. Für investive Auszahlungen (Finanzhaushalt) wird die Wertgrenze auf 10,0% der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit festgesetzt.
  3. Als unerhebliche Auszahlungen für den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens und Baumaßnahmen im Sinne von § 98 Abs. 3 Nr. 1 HGO werden Auszahlungen von bis zu 5% der Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit angesehen. 


Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

gez.

Eltville am Rhein, 15.12.2025

Ort, Datum, Siegel                                  

Patrick Kunkel

Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile. Die nach §§ 97a, 102 bis 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: 

Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

  1. die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleichs für den Ergebnishaushalt des Haushaltsjahres 2026 nach § 97a Nr. 1 in Verbindung mit § 92 Absatz 5 Nr. 1 HGO;
  2. die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleichs für den Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2026 nach § 97a Nr. 1 in Verbindung mit § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO,
  3. den Gesamtbetrag der in § 3 der Haushaltssatzung 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.530.000 Euro (i. W.: „neun Millionen fünfhundertdreißigtausend Euro"), in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO;
  4. den in § 4 der Haushaltssatzung 2026 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 7.500.000 Euro (i. W.: „sieben Millionen fünfhunderttausend Euro"), gemäß § 105 Absatz 2 HGO.

    Weiterhin genehmige ich gemäß § 115 Abs. 3 HGO
  5. den Gesamtbetrag der unter § 2 des Wirtschaftsplans der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von 178.000 EUR (i. W.: „einhundertachtundsiebzigtausend Euro“) gemäß § 103 Abs. 2 HGO,
  6. den unter § 4 des vorgenannten Wirtschaftsplanes festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 200.000 EUR (i. W.: „zweihunderttausend Euro“) Gemäß § 105 Abs. 2 HGO.


Der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises 

Bad Schwalbach, 14. April 2026                                      als Behörde der Landesverwaltung

Im Auftrag
Dilken

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen ist für die Dauer der Gültigkeit über die städtische Homepage abrufbar: https://www.eltville.de/buergerservice-rathaus/verwaltung/haushaltsplan.

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein 

Eltville am Rhein, 29. April 2026                                            

gez.                                        

Patrick Kunkel 

Bürgermeister