öffentliche bekanntmachung

Neuwahl für stellvertretende/n Ortsgerichtsvorsteher/in oder als Ortsgerichtsschöffe für den Ortsgerichtsbezirk Eltville am Rhein – Kernstadt –


Für die Besetzung des Ortsgerichtsbezirkes Eltville I (Eltville), sucht die Stadt Eltville am Rhein zwei ehrenamtliche Interessenten, die sich als stellvertretende/n Ortsgerichtsvorsteher/in oder als Ortsgerichtsschöffe engagieren möchten.

Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. Jede Gemeinde/Stadt verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Hessenweit gibt es mehr als 900 Ortsgerichte, die die Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen können. Das Ortsgericht ist Partner für viele persönliche Angelegenheiten. Für seine Leistungen erhebt es nur geringe Gebühren und trägt so dazu bei, Kosten zu sparen. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen z.B. für Löschungsbewilligungen zur Aufhebung einer Hypothek. Das Ortsgericht stellt auf Antrag Nachlassinventare auf, erstattet auf Aufforderung der Gerichte Sterbefallanzeigen und erteilt den Gerichten Auskunft über die Besitzverhältnisse Verstorbener. Eine viel genutzte Dienstleistung des Ortsgerichtes besteht auch darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen.

Insgesamt besteht das Ortsgericht aus dem/der Ortsgerichtsvorsteher/in und vier weiteren Ortsgerichtsschöffen, inkl. des/der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher/in.

Das Ortsgericht wird gem. Ortsgerichtsgesetz mit dem/der vorsitzenden Ortsgerichtsvorsteher/in und zwei Ortsgerichtsschöffen als Beisitzern tätig. Beschlüsse werden in mündlicher Beratung mit Stimmenmehrheit gefasst. Die Erledigung der Verwaltungsarbeit obliegt dem/der Ortsgerichtsvorsteher/in. Bei Nachlasssicherungen zieht er ein weiteres Mitglied und bei Schätzungen zwei Ortsgerichtsmitglieder hinzu.

Die Ortsgerichte unterstehen der Fachaufsicht des Amtsgerichtes. Es ist jedoch Aufgabe der Stadt, dem Amtsgericht geeignete Personen vorzuschlagen. Die vorzuschlagenden Personen werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

 

§ 8 Ortsgerichtsgesetz - Persönliche Voraussetzungen für die Ernennung

  1. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines
    Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

  2. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die
    1. ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben,
    2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
    3. als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.

  3. Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

  4. Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten oder Lebenspartner sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Die Tätigkeit als Ortsgerichtsschöffe erfordert in gewissem Umfang zeitliche Flexibilität, Mobilität und technisches Verständnis. Finanzwirtschaftliche Kenntnisse können bei der Schätzung von Grundstücken von Vorteil sein. Bewerberinnen und Bewerber müssen zudem die Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter erfüllen.

Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Sie kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die vorgeschlagene Person das 65. Lebensjahr vollendet hat.

  • Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Wahl als stellvertretende/r Ortsgerichtsvorsteher/in oder als Ortsgerichtsschöffe für den Ortsgerichtsbezirk Eltville I (Eltville) stellen möchten, werden gebeten, eine schriftliche Bewerbung (Motivationsschreiben) inkl. Lebenslauf bis spätestens 30. November 2026 an folgende Adresse zu richten:


Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein.

oder digital per E-Mail an: Hauptamt@eltville.de

Bei Rückfragen wenden sich Interessierte bitte direkt an den Sachbearbeiter, Herrn Rosel Shecho, Telefonnummer: 06123 697 164.

Eltville am Rhein, den 14. Oktober 2026

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel
Bürgermeister