15. März 2026

Kommunalwahl im März: Briefwahlantrag jetzt möglich


Eltville am Rhein. Wer am Wahlsonntag verhindert ist oder lieber bequem von zuhause wählen möchte, kann seit 2. Februar 2026 die Briefwahlunterlagen beantragen. Dies geht am schnellsten über die städtische Homepage unter www.eltville.de/briefwahl oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung sollte bis spätestens 22. Februar 2026 bei wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, sollten sich Betroffene an das Wahlamt unter 06123 697 171 wenden.

Abgabefrist beachten

Wer per Briefwahl wählt, sollte unbedingt beachten, dass die ausgefüllten Unterlagen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr im Wahlamt vorliegen müssen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, die Unterlagen am besten direkt persönlich im Briefkasten des Rathauses, links neben dem Haupteingang, einzuwerfen, um Verzögerungen auf dem Postweg auszuschließen.

Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Mittwoch, 11. März 2026, da sonst die postalische Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann. Die letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu erhalten, besteht bis Freitag, 13. März 2026 um 13 Uhr. Dazu müssen die Unterlagen im Bürgerservice direkt vor Ort beantragt und abholt werden.

Briefwahlunterlagen nicht erhalten / Erkrankung

Das Wahlamt der Stadt Eltville am Rhein ist am Samstag, 14. März 2026, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr besetzt. In dieser Zeit können Wahlberechtigte einen neuen Wahlschein erhalten, wenn die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein sollten.

Nur in Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, in denen der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, besteht noch die Möglichkeit, am Wahlsonntag (15. März 2026) bis 15 Uhr im Wahlamt einen Wahlschein zu beantragen.

Weitere Wahlhelfende gesucht

„Zahlreiche Engagierte haben sich auf unseren Aufruf hin als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemeldet“, freut sich Wahlleiter Michael Stutzer. „Um für mögliche krankheitsbedingte Ausfälle ebenfalls gut aufgestellt zu sein, sind wir dankbar für weitere Interessierte, die sich am Wahlsonntag als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren möchten.“ Wer bei der Wahl mithelfen möchte, kann sich unter www.eltville.de/wahlhelfer-werden informieren und beim Wahlamt melden.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass sämtliche Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl auf der städtischen Homepage unter www.eltville.de/kommunalwahl zu finden sind. Zusätzlich liegen diese Öffentliche Bekanntmachungen zur Einsicht zu den Öffnungszeiten am Counter im Rathaus bereit.

Eltville am Rhein, 4. Februar 2026