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Brennholzbestellung online aufgeben ab 1. Oktober


Eltville am Rhein. Die Mindestbestellmenge liegt bei 2,5 Festmetern (Fm), die Höchstbestellmenge bei 15 Fm, auswählbar in 2,5 Fm-Schritten. Die Preise für gemischtes Laubholz liegen bei 65 Euro je Fm für Brennholz am Weg. Die Preise gelten für den privaten Erwerb von Brennholz, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein Festmeter entspricht etwa 1,4 Raummetern (Rm) aufgearbeitetem Holz. Ein Raummeter ist ein Stapel aus einem Meter langen Holzstücken. Die Revierförsterei bittet darum, dies bei den Bestellungen unbedingt zu berücksichtigen und nur so viel Holz zu bestellen, wie selbst aufgearbeitet werden kann.

Bei der Bestellung kann örtlich zwischen den beiden Forstrevieren des Stadtwaldes ausgewählt werden. Die Revierförsterei Eltville ist für den Wald in den Gemarkungen Eltville, Martinsthal und Rauenthal zuständig. Die Revierförsterei Erbach betreut den Wald der Gemarkungen Erbach, Hattenheim sowie die Eltviller Stadtwaldflächen im Hinterlandswald.

Die Zuteilung der Brennholzlose erfolgt forstbetrieblich und witterungsbedingt bis zum Herbst 2027. Die Aufarbeitung kann dann ab dem 1. Oktober 2027 beginnen und endet zum 28. Februar 2028. Eine Abfuhr von nicht aufgearbeitetem Holz, das als Polter am Weg erworben wird, kann – nach Bezahlung – jederzeit erfolgen.

Das Brennholzportal finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Eltville am Rhein im Bereich „Leistungen von A bis Z“ unter B wie „Brennholz“ oder über den Link https://www.eltville.de/buergerservice/leistungen/HES:entry:1310431-VLR/brennholz-bestellen/

Wichtige Hinweise

Wegen der aktuellen Situation in den Wäldern kann keine Garantie über die Zuteilung der bestellten Menge und Holzart gegeben werden – weshalb lediglich das Sortiment „Laubholz gemischt“ verfügbar ist. Bei Bestellungen von gemischtem Laubholz können daher weitere Laubholzarten, beispielsweise Ahorn oder Birke enthalten sein. Die Abrechnung des Holzes erfolgt nach den genannten Preisen.

Die Stadt Eltville am Rhein liefert kein Brennholz und bietet auch kein brennfertiges Holz an. Die Stämme müssen selbst abtransportiert, gesägt und gespalten werden. Das Holz muss anschließend rund zwei Jahre trocknen, bevor es als Brennholz dienen kann.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Aufarbeiten von Holz mit der Motorsäge ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Zum Zwecke des Grundwasser- und Bodenschutzes dürfen Motorsägen ausschließlich mit KWF-geprüftem Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden.

Eltville am Rhein, 16. September 2026