barrierefreiheit

Förderbescheid für barrierefreien Umbau der Versammlungsstätte in der Feuerwache in Eltville


Die Förderung erfolgt als Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Summe deckt etwa 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Bürgermeister Patrick Kunkel nahm den Förderbescheid für die Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis entgegen.

„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass Orte der Zusammenkunft und Gemeinschaft wie dieser möglichst ohne Hindernisse nutzbar werden. Barrierefreiheit sichert gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Strube.

Die Stadt wird die Versammlungsstätte im ersten Obergeschoss der Feuerwache barrierefrei umbauen. Dafür soll ein Aufzug an der Hinterseite des Gebäudes neben dem Schlauchturm angebracht werden. Neben dem Aufzug werden außerdem zwei Behindertenparkplätze eingerichtet, sodass mobilitätseingeschränkte Personen nicht die Rettungswege der Feuerwehr kreuzen müssen. 

Außerdem ist beabsichtigt, eine elektrisch öffnende Türe am Eingang sowie weitere, automatisch öffnende Türen im Innenraum nachzurüsten. Im Treppenhaus im vorderen Teil der Wache soll zudem ein zweiter Handlauf ergänzt werden. „Ich bin als Bürgermeister sehr dankbar dafür, dass wir von Seiten des Landes Hessen in unseren Bemühungen um den wichtigen Ausbau inklusiver kommunaler Angebote auch finanziell unterstützt werden. Es ist immer sehr wichtig für uns als Kommunen zu spüren, dass wir in unserer Arbeit mit und für die Menschen vor Ort nicht alleine gelassen werden“, sagte Bürgermeister Kunkel im Rahmen der Bescheidübergabe.

„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob kommunale Einrichtungen, Versammlungsorte oder inklusive Spielplätze: Auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich dazu ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so die Staatssekretärin abschließend.

Hintergrund UN-BRK:

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. 

Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.

Eltville am Rhein, 14. Juli 2026

Quelle: Hessisches Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales