Allgemeine Bauverwaltung

Öffnungszeiten

nach vorheriger Vereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgeeignet

Anmerkungen

Die Allgemeine Bauverwaltung betreut ausschließlich das unbebaute Grundvermögen der Kommune – insbesondere Grundstücksverkäufe, Pachtverträge, Dienstbarkeiten und Erbbaurechte – sowie Straßen-, Erschließungs- und Abwasserbeiträge und ggf. Abgaben nach § 12 KAG Hessen.

Für bebaute Liegenschaften, Bauscheine, Bebauungspläne sowie Angelegenheiten des Hochbaus und Gebäudemanagements ist das Amt für Hochbau und Stadtentwicklung zuständig.


Übergeordnete Abteilungen

Zugehörige Mitarbeitende