Online-Antrag einer Stundung

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben offene Forderungen, die Sie nicht vollständig bis zur vorgesehenen Frist zahlen können und möchten hierzu eine Stundung beantragen. Eine Stundung bezeichnet die Verschiebung der Fälligkeit einer Forderung (ganz oder teilweise) in die Zukunft.

  • Voraussetzungen

    Forderungen können gestundet werden, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, kann Forderungen gestundet werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Angaben zur Forderung (Bescheid)
    • Begründung und ein Nachweis Ihrer finanziellen Situation
  • Rechtsgrundlage

    • Kommunales Abgabengesetz (KAG)
    • Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr  der Stadt Eltville am Rhein (Feuerwehrgebührensatzung)

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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

  • Herr Horst MeyerLeiter des gemeinsamen Kassen- und Steueramts der Stadtverwaltungen Eltville am Rhein, Oestrich-Winkel, Geisenheim, Rüdesheim am Rhein und Lorch