Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
Leistungsbeschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Spezielle Hinweise für Stadt Eltville am RheinZur schnellen und einfachen Registrierung nutzen Sie jetzt die Online-Plattform "webKITA":
- Digitale Vormerkung von Platzwünschen - in mehreren Kitas gleichzeitig ab Geburt des Kindes möglich
- Einfache und übersichtliche Platzvermittlung - Platzangebote und Zusagen direkt im Nutzerkonto
- Bei Fragen: webkita@eltville.de
- Kindertagespflege
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
- Online-Aufnahmeantrag Kita über webKITA
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen , für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für al le Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.Rechtsgrundlage
Bemerkungen
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An wen muss ich mich wenden?
Alle Einrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Eltville am Rhein sowie deren Kontaktdaten finden Sie auf https://www.eltville.de/leben-wohnen/familienstadt/kinder-und-jugendliche/kitas-und-schulen/#accordion-1-0
Die Konzeptionen der Einrichtungen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Eltviller Einrichtung ausschließlich über webKITA Eltville erfolgt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Concetta Artimino
- Frau Daniela Dust
- Frau Daniela KoppLeitung Kita Wichtelhäuschen
- Herr Thomas SpethAmtsleitung Amt für Kindertagesstätten, Sport und Vereine
- Frau Janina UrbinskiLeitung Kindergartenburg
- Frau Sonja Volz

