Stadtbegrünung: Städtische Förderung

  • Leistungsbeschreibung

    Ziel der Förderrichtlinie ist es, Grund- und Gebäudeeigentümer in der Stadt Eltville am Rhein bei der Plaung und Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen, die einer positiven ökologischen Entwicklung von Privatflächen dienen und damit einen nachhaltigen Beitrag für einen erhöhten Grünanteil leisten und einer zunehmenden Versiegelung entgegenwirken. Gefördert werden können Baumpflanzungen und Baumpflegemaßnahmen, der Rückbau von Flächenversiegelung sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden.

  • Verfahrensablauf

    Eine Förderung muss schriftlich beantragt werden. Hierfür steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Wir benötigen ein ausgefülltes Formular inkl. der Kontaktdaten des Antragstellers und Informationen zum geplanten Projekt. Sie können entweder das Online-Formular nutzen oder das ausfüllbare PDF-Formular.

    • Baumpflanzung: Plfanzort, Baumart, Anzahl, Dokumentation (Rechnung, Fotos, Lageplan)
    • Baumpflegemaßnahmen: Art der Maßnahme, Dokumentation
    • Entsiegelung: Art der Versiegelung, Art der Entsiegelung, Fläche
    • Dachbegrünung: Fläche Begrünung, Verbleib Niederschlagswasser Dachablauf
    • Fassadenbegrünung: Fläche Begrünung, Art der Begrünung
  • Rechtsgrundlage

    Förderrichtlinie Stadtbegrünung

  • Was sollte ich noch wissen?

    Gefördert werden nur naturschutzfachlich sinnvolle Baumpflanzungen und Baumpflegemaßnahmen. Mit einer Förderung verpflichtet sich der Antragsteller zu einem langfristigen Erhalt der Pflanzungen (im Regelfall 25 Jahre).

    Dachbegrünungen auf Asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen werden nicht gefördert, Niederschlagswasser ist der Versickerung oder geeigneten Anlagen zur Regenspeicherung zuzuführen.


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