Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

  • Leistungsbeschreibung

    Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war. Die Geburt wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.

  • Teaser

    Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.

  • Verfahrensablauf

    • Der sorgeberechtigte Elternteil oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
    • Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden. Bestellte Urkunden können zugesandt werden.
  • Voraussetzungen

    Wenn ein Kind auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • gegebenenfalls die Sorgeerklärung
        • alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
           
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Beurkundung erfolgt gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

    Vorkasse: Nein
    Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.

    Vorkasse: Nein
    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Beurkundung erfolgt innerhalb einiger Tage nach Eingang der Anzeige beim Standesamt I in Berlin, sofern auch alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Frist: 0-5 Tage

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.

  • Anträge / Formulare

    • Formulare: keine
    • Online-Dienst: keine
    • Schriftform erforderlich:
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja
  • Herausgebende Stelle

    Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Standesamt I in Berlin.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende