Europawahl Durchführung

  • Leistungsbeschreibung

    Sie geben Ihre Stimme auf einem amtlichen Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel und falten ihn so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
    Danach treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes. Sie überreichen auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder weisen sich aus. Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

  • Teaser

    Wie die Stimmabgabe im Wahlraum bei einer Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

  • Verfahrensablauf

    Die Stimmabgabe bei der Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Die Wählerin oder Wähler betritt den Wahlraum.  Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt den Stimmzettel aus.
    • Die Wählerin oder Wähler kennzeichnet und faltet den Stimmzettel in der Wahlkabine.
    • Die Wählerin beziehungsweise der Wähler tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch.
    • Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments).
    • Die Wählerin oder der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
  • Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Wahlbenachrichtigung
    • Ausweisdokument
  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

  • Bearbeitungsdauer

    entfällt

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    entfällt

  • Anträge / Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Wahlkabine darf nur einzeln betreten werden, außer wenn eine Hilfsperson zur Stimmabgabe benötigt wird. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist nicht gestattet.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende