Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

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  • Leistungsbeschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Eltville am Rhein

    Zur Deckung der Kosten für die Unterhaltung, Erneuerung und Instandsetzung der städtischen Abwasseranlagen, erhebt die Stadt Eltville am Rhein auf bundesrechtlicher und ergänzender landrechtlicher Grundlage, insb. § 10 Abs. 2 Hess.KAG Gebühren für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser). 

    Die Niederschlagswassergebühr wird anhand der versiegelten Fläche, welche in die öffentliche Abwasseranlage einleitet, ermittelt. Die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossene versiegelte Fläche (Bodenfläche und Dachflächen) ist von jedem Grundstückseigentümer an die Stadt Eltville (Allgemeine Bauverwaltung) zu übermitteln

    Zisternen sowie Versickerungsanlagen werden bei der Berechnung der angeschlossenen Flächen berücksichtigt und vermindern die gebührenrelevante Fläche entsprechend im Verhältnis.

    Die durch die Allgemeine Bauverwaltung ermittelte gebührenrelevante versiegelte Fläche wird mit der in der Entwässerungssatzung bestimmten Gebühr vom Kassen- und Steueramt der Stadt Eltville festgesetzt. Bei allgemeinen Fragen zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren, wenden Sie sich bitte an das Kassen- und Steueramt.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Eltville am Rhein

    Grundstückseigentümer, die Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage einleiten, sind zur Abgabe der Niederschlagswassergebühr verpflichtet.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Eltville am Rhein

    Bei der Grundlagenermittlung der Niederschlagswassergebühr werden folgende Unterlagen benötigt.

    • Grundbuchgrundstücksdaten (Gemarkung Flur, Flurstück, Größe)
    • Angabe zum Eigentümer
    • Angaben zu den versiegelten Boden- und Dachflächen und deren Abflüssen
    • Einbauten von Zisternen und/oder Versickerungsanlagen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Eltville am Rhein

    Für das Einleiten von Niederschlagswasser wird eine Gebühr/m² berechnet. Wie hoch diese ist, ist aus der gültigen Entwässerungssatzung und Ihrer Ergänzungen zu entnehmen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Eltville am Rhein

    Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, jede Änderung unverzüglich bekanntzugeben.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Eltville am Rhein

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Eltville am Rhein
    • Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
    • Hessisches Wassergesetz (HWG)
    • Hessisches Gesetz über kommunale Abgaben (Hess.KAG)
    • Entwässerungssatzung Stadt Eltville am Rhein
  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Eltville am Rhein
  • Bemerkungen

    Weiterführende Informationen sind eingestellt im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


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