öffentliche bekanntmachung

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 93 “Ehemalige Staatsweingüter“


Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt

  • im Norden durch das Anwesen Waldstraße 29, den Friedhof und durch das Anwesen Schwalbacher Straße 66,
  • im Osten durch die Schwalbacher Straße,
  • im Süden durch die Anwesen Schwalbacher Straße 54, Waldstraße 19 und Waldstraße 19a,  
  • im Westen durch die Waldstraße
  • und umfasst somit das Flurstück 4/3 der Flur 21, Gemarkung Eltville.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom

24. November bis 27. Dezember 2023

im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, während der Dienststunden montags und donnerstags von 8 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 - 12 Uhr und von 14 - 15 Uhr sowie freitags von 8 - 12 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des Bebauungsplans ist zusätzlich im Internet eingestellt unter der Adresse https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene

Stellungnahmen zu dem Planentwurf können während der oben genannten Auslegungsfrist beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein, Schwalbacher Straße 40, 65343 Elt¬ville am Rhein, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den oben genannten Plan unberücksichtigt bleiben.

Eltville am Rhein, 9. November 2023                                 

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel  
Bürgermeister