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Bekanntmachung: Richtlinie zur Förderung von Regenwassernutzungsanlagen


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eltville am Rhein

Richtlinie zur Förderung von Regenwassernutzungsanlagen

§ 1 Art der Förderung

Die Stadt Eltville am Rhein stellt über den Eigenbetrieb der Stadtwerke Eltville am Rhein jährliche Mittel zur Förderung des Baus von Regenwassernutzungsanlagen zur Verfügung.

Die Förderung kann auf Antrag bei den Stadtwerken Eltville am Rhein gewährt werden. Über die Förderung entscheidet die Betriebsleitung.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine Förderung kann nur gewährt werden, sofern Mittel aus der jährlichen Bereitstellung zur Verfügung stehen.


§2 Allgemeine Voraussetzungen

Gefördert wird der Bau von Regenwassernutzungsanlagen („Zisternen"). Antragsberechtigt sind alle Eigentümer/innen von Grundstücken im Stadtgebiet der Stadt Eltville am Rhein.

Die Regenwassernutzungsanlage wird Bestandteil der

Grundstücksentwässerungsanlage. Es gilt die aktuelle Entwässerungssatzung. Gefördert werden nur Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen (Behältnissen) zum Auffangen von Niederschlagswasser sofern diese fest installiert sind und ein Fassungsvermögen von mindestens 3 m3 haben.

Es werden nur Maßnahmen gefördert, die im Zuge des Umbaus der Grundstücksentwässerungsanlage errichtet werden - nicht bei Neubaumaßnahmen. Pro Flurstück wird nur eine Anlage gefördert.


§ 3 Förderquote

Die Fördersumme ist das Fassungsvermögen der Anlage gekoppelt. Förderquoten:

3 - 5 m3

500,-€

>5 -10 m3

1.000,-€

>10 m3

1.750,-€


§ 4 Verfahren

Der „Antrag auf Förderung einer Regenwassernutzungsanlage" ist vor dem Maßnahmenbeginn bei den Stadtwerken der Stadt Eltville am Rhein zu stellen.

Nach Prüfung durch die Stadtwerke erhält der Antragssteller die Förderzusage mit Ausweisung der Förderhöhe und den Daten für den Maßnahmenbeginn und das Maßnahmenende.

Sollte die Maßnahme nicht nachweislich bis zum Maßnahmenende abgeschlossen sein, verliert die Förderzusage automatisch ihre Wirkung. Der Anspruch auf Auszahlung der Förderung entfällt.


§ 5 Dokumentation

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Dokumentation durch die Stadtwerke der Stadt Eltville am Rhein.

Hierzu hat der Antragssteller Unterlagen einzureichen, aus denen eindeutig der Maßnahmenbeginn (Beauftragung, Bestellung, etc.) und das Maßnahmenende (Fertigstellungstermin, Rechnungsdatum, etc.) hervorgeht.

Darüber hinaus sind Unterlagen zur Dokumentation der Durchführung und zur Spezifikation der Art der Anlage mit Anweisung des Fassungsvermögens (Fotos, Datenblatt, Rechnung, etc.) einzureichen.

Des Weiteren ist das betroffene Grundstück eine neue „Erklärung über bebaute und künstlich befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird" einzureichen.


Eltville am Rhein, 10.05.2023
Der Magistrat

Patrick Kunkel
Bürgermeister