öffentliche bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Eltville - Erbach F 978


Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
-Flurbereinigungsbehörde -
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Tel: (+49) 611 535-6000
Fax: (+49) 611 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren Eltville - Erbach F 978

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in dem Teilgebiet 11

Im Flurbereinigungsverfahren Eltville-Erbach wurde gemäß Satz 1 des § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, die Einsichtnahme und Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in dem Teilgebiet 11, sowie die Anhörung nach Satz 2 des §32 FlurbG, fernmündlich durchgeführt. Jedem Teilnehmer oder Bevollmächtigten wurde ein Auszug über die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung in dem genannten Teilgebiet zugestellt. Die fernmündliche Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses, sowie die Anhörung, erfolgte zwischen dem 24.04.2023 bis einschließlich dem 05.05.2023. Nachdem allen eingegangenen Einwendungen abgeholfen werden konnte, werden gem. § 32 FlurbG die Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses im Teilgebiet 11 festgestellt.

Veröffentlichung:

Diese Feststellung wird in der von dieser Flurbereinigung betroffenen Stadt Eltville am Rhein, den angrenzenden Städten Wiesbaden, Oestrich-Winkel und Ingelheim (incl. Heidesheim) am Rhein, sowie den angrenzenden Gemeinden Walluf, Schlangenbad, Budenheim und Kiedrich öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F978 abrufbar.

Datenschutz:

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn, erhoben werden.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.

Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Limburg a. d. Lahn, den 28.09.2023

Im Auftrag

gez. B. Balzer

Wird hiermit veröffentlicht.

Eltville am Rhein, 5. Oktober 2023

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

gez. Patrick Kunkel
Bürgermeister

Hinweisbekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn vom 28. September 2023, Aktenzeichen F 978 Eltville-Erbach, hier: Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in dem Teilgebiet 11, wurde am 9. Oktober 2023 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Ladung während der öffentlichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Eltville am Rhein, 5. Oktober 2023

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel
Bürgermeister