öffentliche bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Eltville - Erbach F 978


Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Flurbereinigungsbehörde
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Tel: (+49) 611 535 -0
Fax: (+49) 611 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Geschäftszeichen: 2-LM-05-09-78-01-B0004#006

Ladung zur Einsichtnahme und Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in dem Teilgebiet 11

Ladung zur Anhörung zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses nach § 32 FlurbG in dem Teilgebiet 11

Im Flurbereinigungsverfahren Eltville-Erbach wird gemäß Satz 1 des § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, die Einsichtnahme und Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in dem Teilgebiet 11, sowie die Anhörung nach Satz 2 des §32 FlurbG, fernmündlich durchgeführt.

Die fernmündliche Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses, sowie die Anhörung, erfolgt zwischen dem 24.04.2023 bis einschließlich dem 05.05.2023, jeweils werktags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Rufnummer 0611-535-6238 und per E-Mail an dirk.hentschel@hvbg.hessen.de. Bei Bedarf kann die Einsichtnahme und Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung, sowie die Anhörung, auch in Form eines vorher vereinbarten Einzeltermins stattfinden. Die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und der Vereinbarung von Einzelterminen zur Einsichtnahme anstelle eines öffentlichen Anhörungstermines erfolgen im Einklang mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).

Jedem Beteiligten wird ein Auszug über die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung in den genannten Teilgebieten zugestellt. Falls mehrere Eigentümer an einem Besitzstand beteiligt sind, erhält der Bevollmächtigte oder Vertreter der Miteigentümer den Auszug. Der Empfänger hat diesen den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen.

Einwendungen gegen die Rebaufwuchsbewertung in dem Teilgebiet 11 sind gegenüber dem Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Berner Str. 11, 65552 Limburg a.d. Lahn, schriftlich bis zum 05.05.2023 vorzubringen.

Sofern die Anhörung und Erläuterung in Form eines vorher vereinbarten Einzeltermins stattfinden, können die Einwendungen auch bereits in diesem Termin zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung in dem Teilgebiet 11 durch die Flurbereinigungsbehörde, das Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht.

Diese Ladung wird in der von dieser Flurbereinigung betroffenen Stadt Eltville am Rhein, den angrenzenden Städten Wiesbaden, Oestrich-Winkel und Ingelheim (incl. Heidesheim) am Rhein, sowie den angrenzenden Gemeinden Walluf, Schlangenbad, Budenheim und Kiedrich öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Ladung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F978 abrufbar. Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https:/hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Limburg, den 31.03.2023

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Gez. B. Balzer (Verfahrensleiter)

Wird hiermit veröffentlicht.

Eltville am Rhein, 17. April 2023

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

In Vertretung
gez. Hans-Walter Pnischeck
Erster Stadtrat

Hinweisbekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn vom 31. März 2023, Aktenzeichen F 978 Eltville-Erbach, hier: Ladung zur Einsichtnahme und Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in dem Teilgebiet 11 und Ladung zur Anhörung zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses nach § 32 FlurbG in dem Teilgebiet 11, wurde am 20. April auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Ladung während der öffentlichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Eltville am Rhein, den 20. April 2023

Der Magistrat
In Vertretung

gez. Hans-Walter Pnischeck
Erster Stadtrat