öffentliche bekanntmachung

Ladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Kiedrich


Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde –
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Tel.-Nr.: 0611 / 535 6000     , Fax-Nr.: 0611 / 327 605 600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-LM-05-08-30-01-B-0002#007

Flurbereinigungsverfahren Kiedrich
Verfahrens-Nr.: F 830

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zur Teilnehmerversammlung mit
Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
des Flurbereinigungsverfahrens Kiedrich

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss der Flurbereinigungsbehörde vom 22.11.1982 ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die TG wird durch die Teilnehmer (Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Flurbereinigungsgebietes gehörenden Grundstücke) gebildet.

Aufgrund des § 3 Abs. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010 (BVBl. I 2010, 426) in der jeweils geltenden Fassung findet der Termin zur Neuwahl des Vorstandes am

Donnerstag, den 30.11.2023 um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus (kleiner Saal) der Gemeinde Kiedrich,
Hautvillers Platz 1, in 65399 Kiedrich statt.

Hiermit werden zu diesem Termin alle Teilnehmer und alle Bevollmächtigten der Teilnehmer, die am Flurbereinigungsverfahren F 830 Kiedrich beteiligt sind, geladen.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, hat nur eine Stimme. Dies bedeutet, dass ein Teilnehmer nicht gleichzeitig für sich und darüber hinaus als Bevollmächtigter für einen oder mehrere Teilnehmer weitere Stimmen bei der Wahlhandlung abgeben kann. Gemeinschaftliche Eigentümer (Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Eigentümer.

Bevollmächtigte haben zum Wahltermin eine schriftliche Vollmacht mitzubringen. In den Vorstand wählbar sind nur natürliche Personen. Diese brauchen nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren zu sein. Bitte bringen Sie entsprechende Ausweise zur Überprüfung Ihrer Identität mit.

Darüber hinaus werden alle Teilnehmer über die in 2024 anstehende Vorschusshebung im Beitragsgebiet 2 und über den weiteren Verfahrensablauf informiert.

Bekanntmachung

Diese Ladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Kiedrich und Eltville am Rhein sowie in den angrenzenden Gemeinden Walluf, Oestrich-Winkel, Schlangenbad, Wiesbaden, Ingelheim am Rhein und Budenheim öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Ladung auf der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F830 einsehbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Eltville, den 09.11.2023
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -
gez. Schmitt
(Verfahrensleiter)

Wird hiermit veröffentlicht.

Eltville am Rhein, 13. November 2023

Der Magistrat
der Stadt Eltville am Rhein

gez. Patrick Kunkel
Patrick Kunkel
Bürgermeister

Hinweisbekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn vom 9. November 2023, Aktenzeichen F 830 Kiedrich, hier: Ladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Kiedrich, wurde am 13.11.2023 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Ladung während der öffentlichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Eltville am Rhein, den 13. November 2023

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

gez. Patrick Kunkel

Patrick Kunkel
Bürgermeister