Öffentliche Bekanntmachung

Hauptsatzung 6. Nachtrag


Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Stadt Eltville am Rhein
- 6. Nachtrag -

Aufgrund des §§ 5, 6 in Verbindung mit § 9 und 62 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville am Rhein am 19. April 2021 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlos­sen:

§ 1

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Ausschüsse haben 11 Mitglieder. Die Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt Eltville am Rhein nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport und Kultur teil. Die Stadtverordnetenversammlung kann den Ausschüssen bestimmte Arten von Angelegenheiten gem. §§ 50 Abs. 1, 62 Abs. 1 HGO widerruflich zur endgültigen Be­schlussfassung übertragen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Eltville am Rhein, 22.04.2021

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
gez.
Patrick Kunkel
Bürgermeister

Wird hiermit veröffentlicht !
Gez.
Patrick Kunkel
Bürgermeister

Hinweisbekanntmachung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 19.04.2021 eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eltville am Rhein vom 22.04.2021, hier: „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eltville am Rhein - 6. Nachtrag – vom 22. April 2021“ wurde am 23.04.2021 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Eltville am Rhein, den 23.04.2021

Der Magistrat
Patrick Kunkel
Bürgermeister