öffentliche bekanntmachung
Allgemeinverfügung zur Nutzungsregelung im Wiesental in Eltville-Martinsthal
- Gegenstand der Regelung
- Auf den öffentlichen Flächen im Geltungsbereich wird das Grillen, sowie offenes Feuer jeglicher Art untersagt.
- Auf den Feldwegen und allen anderen öffentlichen Flächen im Geltungsbereich müssen Hunde an einer Leine geführt werden.
- Das Reiten wird auf den Flächen des Geltungsbereiches untersagt.
- Räumlicher Geltungsbereich
Diese Verfügung gilt in der Gemarkung Eltville-Martinsthal (Gemarkungsnummer) für folgende Flurstücke:- Fl. 4, Flst 26/51 ,
- Fl. 4, Flst. 26/63,
- Fl. 4, Flst. 605/1,
- Fl. 4, Flst. 1042/8,
- Fl. 4, Flst. 1042/9,
- Fl. 4, Flst. 1042/28,
- Fl. 4, Flst. 1042/29
- Inkrafttreten und Geltungsdauer
Die Allgemeinverfügung wird in Form einer Bekanntmachungsverfügung bekanntgegeben, gem. der Hauptsatzung der Stadt Eltville am Rhein. Sie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026 unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. - Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung der Verfügung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 angeordnet. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung. - Begründung
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, da der Schutz und die Entwicklung der Artenvielfalt, sowie der vorhandenen Biotopstrukturen im öffentlichen Interesse liegen. Der Schutz, sowie die dauerhafte Ansiedlung gefährdeter Arten wie zum Beispiel des Eisvogels oder anderer Bodenbrüter wird nur gewährleistet, wenn keine Störungen, während der Brut- und Setzzeiten erfolgen. In diesem Bereich liegen gesetzlich geschützte Biotope vor, welche vor Zerstörung geschützt werden müssen. Gemäß §21(5) sind oberirdische Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, erheben.
Gez.
Patrick Kunkel
Bürgermeister
Hinweisbekanntmachung
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Eltville am Rhein hat zum 1. August 2024 die Allgemeinverfügung zur Nutzungsregelung im Wiesental in Eltville-Martinsthal erlassen. Sie wird am 30. Juli 2024 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Eltville am Rhein, den 30. Juli 2024
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Gez.
Patrick Kunkel
Bürgermeister