öffentliche bekanntmachung

Radweg zw. Hattenheim u. Kiedrich


Öffentliche Bekanntmachung Hessen Mobil: Straßen- und Verkehrsmanagement

Hessen Mobil plant auf dem Stadtgebiet von Eltville das o. g. Bauvorhaben. Um die Planung ordnungsgemäß vorbereiten zu können, ist es notwendig, auf den Grundstücken:

  • Gemarkung Hattenheim, Flur 4, 5, 7, 10 und 13
  • Gemarkung Erbach, Flur 3, 4., 6, 7 und 21

in der Zeit von Februar bis Ende Oktober 2024 folgende Vorarbeiten durchzuführen:

  • Begehungen zur Bestandserfassung der Fauna und Flora

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Eigentümer nach § 32b Hessisches Straßengesetz (HStrG) als Grundstücksberechtigte/r verpflichtet, diese zu dulden.

Die Arbeiten werden durch verschiedene Ingenieurbüros als Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt.

Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden ausgeglichen.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag von Hessen Mobil oder der/des Berechtigten die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Bauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Hessen Mobil, Dezernat Z4, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Eltville am Rhein, 11. Januar 2024