öffentliche Bekanntmachung

Eigenbetriebssatzung 1. Änderung


1.    Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung
„Betriebshof Eltville“ der Stadt Eltville am Rhein

Rechtsgrundlagen
Aufgrund der §§ 5, 51, 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318) und der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville am Rhein am 13.12.2021 folgende Änderungen beschlossen:

§ 1

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Zweck des Eigenbetriebes ist die Unterhaltung und Pflege öffentlicher Straßen, Wege, Plätze, Flächen, Gewässer und technischer Anlagen sowie der Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Alle Hilfs- und Nebengeschäfte sind halbjährlich dem Magistrat zur Kenntnis zu geben.

§ 2

§ 2 erhält folgende Fassung:

§ 2
Name des Eigenbetriebs

Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung "Stadtwerke Eltville".

§ 4

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

§ 4
Leitung des Eigenbetriebs

(1) Die Betriebsleitung besteht aus einem/einer kaufmännischen Betriebsleiter/in und einem/einer technischen Betriebsleiter/in.

§ 5
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Eltville am Rhein, 16. Dezember 2021

Der Magistrat
Gez.
Patrick Kunkel
Bürgermeister (DS)

Wird veröffentlicht!

Der Magistrat

Patrick Kunkel
Bürgermeister

Hinweisbekanntmachung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville am Rhein hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2021 die Änderung der Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebs „Betriebshof Eltville“ beschlossen. Die Änderungssatzung wurde am 16. Dezember 2021 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Die Satzung kann während den Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden. Auf Wunsch wird gegen Kostenerstattung ein Ausdruck gefertigt.

Eltville am Rhein, den 16. Dezember 2021

Der Magistrat
Gez.
Patrick Kunkel
Bürgermeister