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Kanalsanierungsmaßnahmen in Eltville-Ost und Hattenheim ab Februar bis Juni


Eltville am Rhein. Abwasserkanäle müssen gemäß den Bundes- und Landeswassergesetzen dicht sein, um schädliche Auswirkungen auf Grundwasser und Boden zu verhindern. Im Rahmen der Eigenkontrolle werden die Kanäle regelmäßig auf ihren Zustand untersucht. Der Magistrat der Stadt Eltville als Auftraggeber sowie der Abwasserverband Oberer Rheingau als Betreiber beabsichtigen die Beseitigung der dabei festgestellten Schäden.

In diesem Jahr ist die Sanierung weiterer Kanäle in Eltville-Ost sowie im Stadtteil Hattenheim vorgesehen. Grundlage sind aktuelle Kanalsanierungsplanungen, die die Sanierung der größten Schäden (Schäden der Zustandsklassen 0 und 1), inkl. der jeweils erforderlichen Schachtsanierungen, zum Inhalt hat. Auch in diesem Jahr werden die Kanalsanierungsarbeiten wieder in sogenannter geschlossener Bauweise ausgeführt.

Dabei werden keine offenen Baugruben benötigt, sondern die Kanäle werden über den Zugang der angrenzenden Schächte saniert. Es handelt sich hierbei überwiegend um Sanierungsarbeiten im sog. Schlauchliningverfahren auf gesamter Haltungslänge inkl. Herstellen der Zulauf- und Schachteinbindungen. In weiteren Haltungen sind Reparaturarbeiten an den Zulaufstutzen sowie die Sanierung von undichten Muffen, Rissen etc. im Roboterverfahren vorgesehen. Des Weiteren sind Reparaturen an diversen Schächten durchzuführen. Insgesamt werden Kanalschäden an 47 Kanalhaltungen und 40 Schächten beseitigt.

Die anstehenden Arbeiten sollen im Zeitraum von Anfang Februar 2024 bis Ende Juni 2024 ausgeführt werden. Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung wurde die Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH aus Bad Soden-Salmünster als bauausführendes Unternehmen mit den Arbeiten beauftragt.

Die Sanierungsbereiche liegen in folgenden Sammel-, Wohn- und Anliegerstraßen bzw. Fußwegen:

  • In Eltville-Ost: Im Arndtweg, in der Brandströmstraße, im Buschweg, Eichendorffweg, Fontaneweg, Goetheweg, Heineweg, der Kolpingstraße, im Lönsweg, Mörikeweg, der Pestalozzistraße, im Rilkeweg, Schillerweg, der Sonnenbergstraße und im Stormweg.
  • In Hattenheim: Am Grabenfeld, Auf der Irrlitz, im Bergweg, der Rheinallee, Schützenhausstraße und Zeilstraße.

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme müssen die Kanalschächte in der Regel mehrmals von verschiedenen Fahrzeugen mit unterschiedlichen Geräten angefahren werden. Die jeweils anfallenden Arbeiten sind dabei üblicherweise in maximal einem Tag abgeschlossen, sodass die geschlossene Sanierung wesentlich schneller abgeschlossen ist als ein Kanalneubau in offener Bauweise. Verkehrsbehinderungen werden dadurch möglichst geringgehalten.

Es wird angestrebt, dass während der Bauausführung der Anliegendenverkehr weitgehend aufrechterhalten werden kann. Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sowie der Müllabfuhr werden zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. In einigen Bereichen werden Verkehrsbehinderungen oder kurzzeitige Sperrungen auf Grund der Arbeiten nicht zu vermeiden sein. Selbstverständlich ist die örtliche Bauleitung bemüht, die Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Die direkt von der Kanalsanierung betroffenen Anliegerinnen und Anlieger werden vorher durch Handzettel durch die Sanierungsfirma über den Zeitraum der Sanierung und die entsprechenden Einschränkungen in ihrem Bereich informiert.

Bei Rückfragen zur geplanten Sanierungsmaßnahme, insbesondere hinsichtlich des geplanten Bauablaufs, der Reihenfolge der Einzelmaßnahmen und der geplanten Verkehrsführungsmaßnahmen steht der Abwasserverband zur Verfügung. Stadtverwaltung und Abwasserverband bitten für die Beeinträchtigung während der Sanierungsarbeiten um Verständnis.

Eltville am Rhein, 31. Januar 2024